{"id":149,"date":"2025-11-17T18:48:30","date_gmt":"2025-11-17T17:48:30","guid":{"rendered":"https:\/\/fewo-meer-und-wald.de\/?page_id=149"},"modified":"2025-11-17T18:48:31","modified_gmt":"2025-11-17T17:48:31","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/fewo-meer-und-wald.de\/index.php\/agb\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB)"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading\">f\u00fcr die Vermittlung der Ferienwohnung durch die Betreiberin der Webseite<\/h2>\n\n\n\n<p><strong>1. Allgemeines<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das Mietobjekt ist nicht Eigentum der Betreiberin der Webseite. Der Mietvertrag wird zwischen dem Mieter und der Eigent\u00fcmerin der Ferienwohnung abgeschlossen. Der Eigent\u00fcmerin obliegt das Recht, seine Rechte aus \u00a7 903 BGB anzuwenden. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>2. Weitergabe an Dritte<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Grunds\u00e4tzlich ist es den Mietern nicht gestattet, den Mietvertrag an dritte Personen weiterzuvermieten oder zu vermitteln. Ist der Besteller nicht gleichzeitig Nutzer oder bestellt er zu Lasten eines anderen, so haften beide als Gesamtschuldner.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3. Maximalbelegung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das Vertragsobjekt darf nur mit den im Vertrag angegebenen Personenzahlen belegt werden. Im Falle einer Mehrbelegung ist der Vermittler, unbeschadet seines Rechts auf K\u00fcndigung des Vertrages, berechtigt, eine zus\u00e4tzliche angemessene Verg\u00fctung f\u00fcr den Zeitraum der Mehrbelegung zu verlangen und die \u00fcberz\u00e4hligen Personen haben unverz\u00fcglich das Objekt zu verlassen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4. Sch\u00e4den\/M\u00e4ngel<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Mieter verpflichtet sich zugleich f\u00fcr seine Mitreisenden, das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und dem Vermittler oder dessen \u00f6rtlichen Beauftragten alle Sch\u00e4den und M\u00e4ngel w\u00e4hrend der Belegungszeit binnen 24 Stunden zu melden, bei Anreise jedoch noch am gleichen Tag.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Mieter haftet f\u00fcr alle von ihm und\/oder seinen Mitreisenden verursachten Sch\u00e4den an dem Mietobjekt, dem Inventar und den Gemeinschaftseinrichtungen, z.B. kaputtes Geschirr, Flecken auf dem Teppichboden, Sch\u00e4den am Mobiliar. Hierzu z\u00e4hlen auch die Kosten f\u00fcr verlorene Schl\u00fcssel. Festgestellte Sch\u00e4den und alle anderen Reklamationen sind innerhalb von 24 Stunden nach Anreise dem Vermittler zu melden. Die Bearbeitung von Schadensabwicklungen ist dem Vermittler angemessen zu verg\u00fcten. F\u00fcr alle F\u00e4lle weist der Vermittler auf die ausdr\u00fcckliche Mitwirkungspflicht des Gastes zur Schadensbeseitigung hin.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a0\u00a0<strong>5.\u00a0<\/strong><strong>Widerruf und R\u00fccktritt<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Ein Widerruf ist, gem\u00e4\u00df \u00a7 537 und \u00a7 312g BGB, nicht m\u00f6glich. Bei Reiseverhinderung wird dem Mieter das Recht zum R\u00fccktritt einger\u00e4umt. Der Mieter muss den R\u00fccktritt zwingend schriftlich erkl\u00e4ren.<br><br>Kosten des R\u00fccktritts (Stornokosten):<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; vom Buchungstag bis 60 Tage vor Mietbeginn 10 % des best\u00e4tigten Reisepreises,<br>&#8211; ab 59 Tage bis 31 Tage vor Mietbeginn 50 % des best\u00e4tigten Reisepreises,<br>&#8211; ab 30 Tage vor Mietbeginn 80 % des best\u00e4tigten Reisepreises.<\/p>\n\n\n\n<p>Dem Mieter bleibt das Recht, einen geringeren Schaden nachzuweisen, unbenommen. <br><br>Bei vorzeitiger Beendigung des Mietverh\u00e4ltnisses oder bei Nichtanreise hat der Mieter keinen Ersatzanspruch auf die nicht in Anspruch genommenen Miettage. Die Eigent\u00fcmerin kann das nicht in Anspruch genommene Mietobjekt nach M\u00f6glichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausf\u00e4lle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe des Mietobjektes hat der Mieter f\u00fcr die Dauer des Vertrages den errechneten Betrag zu leisten. Es ist empfehlenswert, eine Reiser\u00fccktrittsversicherung abzuschlie\u00dfen, die den Mieter gegen eventuell entstehende Kosten absichern kann.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>6. Mietkaution<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Eigent\u00fcmerin darf bei der \u00dcbergabe der Schl\u00fcssel eine angemessene Kaution in bar verlangen. Sp\u00e4testens zwei Wochen nach ordnungsgem\u00e4\u00dfer R\u00fcckgabe des Ferienobjektes wird die Kaution \u2013 abz\u00fcglich entstandener Nebenkosten und Sch\u00e4den \u2013 zur\u00fcckerstattet. Die R\u00fcckzahlung ber\u00fchrt etwaige Anspr\u00fcche des Eigent\u00fcmers nicht und enth\u00e4lt insbesondere keinen Verzicht auf Schadensersatzanspr\u00fcche.<br><br><strong>7. Anreise<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Am Anreisetag kann der Mieter das Mietobjekt fr\u00fchestens ab 16.00 Uhr beziehen. Schadenersatzanspr\u00fcche kann der Mieter nicht geltend machen, wenn das Mietobjekt im Ausnahmefall nicht um 16.00 Uhr zur Verf\u00fcgung steht. <\/p>\n\n\n\n<p>\u00a0<strong>8. Abreise<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das Mietobjekt ist am Abreisetag bis 10.00 Uhr besenrein zu hinterlassen. Ma\u00dfgeblich f\u00fcr die erfolgte R\u00fcck\u00fcbergabe des Mietobjektes sind sowohl die p\u00fcnktliche R\u00e4umung ebenso aber auch die R\u00fcckgabe des Wohnungsschl\u00fcssel. Bei Abreise nach 10 Uhr wird ein halber Tagesmietpreis, bei Abreise nach 13 Uhr wird ein ganzer Tagesmietpreis zus\u00e4tzlich f\u00e4llig!<\/p>\n\n\n\n<p>Das Geschirr, Gl\u00e4ser, K\u00fcchenger\u00e4te usw. sind zu reinigen, die M\u00fclleimer entleert und der Geschirrsp\u00fcler und der K\u00fchlschrank ausger\u00e4umt sein. Ist dieses nicht erfolgt, erhebt die Eigent\u00fcmerin eine Geb\u00fchr f\u00fcr den Mehraufwand von 80,- \u20ac. Hat der Mieter in einem ausgewiesenen Nichtraucherobjekt geraucht oder wurden Haustiere in der Ferienwohnung untergebracht, erhebt die Eigent\u00fcmerin eine Reinigungsgeb\u00fchr von mindestens 300,-\u20ac.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>9. Nebenabreden \/ Salvatorische Klausel<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>M\u00fcndliche oder schriftliche Nebenabreden sind nicht getroffen. \u00c4nderungen oder Erg\u00e4nzungen bed\u00fcrfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt f\u00fcr den Verzicht auf die Schriftformerfordernis. Sollten einzelne Klauseln dieser AGB unwirksam oder nichtig sein bzw. werden, so ber\u00fchrt dies nicht die Rechtswirksamkeit der \u00fcbrigen Vertragsinhalte. Die beiden Vertragsparteien verpflichten sich, die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine Rechtswirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck und dem sinngem\u00e4\u00dfen Inhalt der ung\u00fcltigen am n\u00e4chsten kommt, zu ersetzen. Im \u00dcbrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>10. Gerichtsstand<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Gerichtsstand f\u00fcr s\u00e4mtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis ergebenden Streitigkeiten ist Rostock.<\/p>\n\n\n\n<p>Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>f\u00fcr die Vermittlung der Ferienwohnung durch die Betreiberin der Webseite 1. Allgemeines Das Mietobjekt ist nicht Eigentum der Betreiberin der Webseite. Der Mietvertrag wird zwischen dem Mieter und der Eigent\u00fcmerin der Ferienwohnung abgeschlossen. Der Eigent\u00fcmerin obliegt das Recht, seine Rechte aus \u00a7 903 BGB anzuwenden. 2. 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