für die Vermittlung der Ferienwohnung durch die Betreiberin der Webseite
1. Allgemeines
Das Mietobjekt ist nicht Eigentum der Betreiberin der Webseite. Der Mietvertrag wird zwischen dem Mieter und der Eigentümerin der Ferienwohnung abgeschlossen. Der Eigentümerin obliegt das Recht, seine Rechte aus § 903 BGB anzuwenden.
2. Weitergabe an Dritte
Grundsätzlich ist es den Mietern nicht gestattet, den Mietvertrag an dritte Personen weiterzuvermieten oder zu vermitteln. Ist der Besteller nicht gleichzeitig Nutzer oder bestellt er zu Lasten eines anderen, so haften beide als Gesamtschuldner.
3. Maximalbelegung
Das Vertragsobjekt darf nur mit den im Vertrag angegebenen Personenzahlen belegt werden. Im Falle einer Mehrbelegung ist der Vermittler, unbeschadet seines Rechts auf Kündigung des Vertrages, berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Mehrbelegung zu verlangen und die überzähligen Personen haben unverzüglich das Objekt zu verlassen.
4. Schäden/Mängel
Der Mieter verpflichtet sich zugleich für seine Mitreisenden, das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und dem Vermittler oder dessen örtlichen Beauftragten alle Schäden und Mängel während der Belegungszeit binnen 24 Stunden zu melden, bei Anreise jedoch noch am gleichen Tag.
Der Mieter haftet für alle von ihm und/oder seinen Mitreisenden verursachten Schäden an dem Mietobjekt, dem Inventar und den Gemeinschaftseinrichtungen, z.B. kaputtes Geschirr, Flecken auf dem Teppichboden, Schäden am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel. Festgestellte Schäden und alle anderen Reklamationen sind innerhalb von 24 Stunden nach Anreise dem Vermittler zu melden. Die Bearbeitung von Schadensabwicklungen ist dem Vermittler angemessen zu vergüten. Für alle Fälle weist der Vermittler auf die ausdrückliche Mitwirkungspflicht des Gastes zur Schadensbeseitigung hin.
5. Widerruf und Rücktritt
Ein Widerruf ist, gemäß § 537 und § 312g BGB, nicht möglich. Bei Reiseverhinderung wird dem Mieter das Recht zum Rücktritt eingeräumt. Der Mieter muss den Rücktritt zwingend schriftlich erklären.
Kosten des Rücktritts (Stornokosten):
– vom Buchungstag bis 60 Tage vor Mietbeginn 10 % des bestätigten Reisepreises,
– ab 59 Tage bis 31 Tage vor Mietbeginn 50 % des bestätigten Reisepreises,
– ab 30 Tage vor Mietbeginn 80 % des bestätigten Reisepreises.
Dem Mieter bleibt das Recht, einen geringeren Schaden nachzuweisen, unbenommen.
Bei vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses oder bei Nichtanreise hat der Mieter keinen Ersatzanspruch auf die nicht in Anspruch genommenen Miettage. Die Eigentümerin kann das nicht in Anspruch genommene Mietobjekt nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe des Mietobjektes hat der Mieter für die Dauer des Vertrages den errechneten Betrag zu leisten. Es ist empfehlenswert, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, die den Mieter gegen eventuell entstehende Kosten absichern kann.
6. Mietkaution
Die Eigentümerin darf bei der Übergabe der Schlüssel eine angemessene Kaution in bar verlangen. Spätestens zwei Wochen nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Ferienobjektes wird die Kaution – abzüglich entstandener Nebenkosten und Schäden – zurückerstattet. Die Rückzahlung berührt etwaige Ansprüche des Eigentümers nicht und enthält insbesondere keinen Verzicht auf Schadensersatzansprüche.
7. Anreise
Am Anreisetag kann der Mieter das Mietobjekt frühestens ab 16.00 Uhr beziehen. Schadenersatzansprüche kann der Mieter nicht geltend machen, wenn das Mietobjekt im Ausnahmefall nicht um 16.00 Uhr zur Verfügung steht.
8. Abreise
Das Mietobjekt ist am Abreisetag bis 10.00 Uhr besenrein zu hinterlassen. Maßgeblich für die erfolgte Rückübergabe des Mietobjektes sind sowohl die pünktliche Räumung ebenso aber auch die Rückgabe des Wohnungsschlüssel. Bei Abreise nach 10 Uhr wird ein halber Tagesmietpreis, bei Abreise nach 13 Uhr wird ein ganzer Tagesmietpreis zusätzlich fällig!
Das Geschirr, Gläser, Küchengeräte usw. sind zu reinigen, die Mülleimer entleert und der Geschirrspüler und der Kühlschrank ausgeräumt sein. Ist dieses nicht erfolgt, erhebt die Eigentümerin eine Gebühr für den Mehraufwand von 80,- €. Hat der Mieter in einem ausgewiesenen Nichtraucherobjekt geraucht oder wurden Haustiere in der Ferienwohnung untergebracht, erhebt die Eigentümerin eine Reinigungsgebühr von mindestens 300,-€.
9. Nebenabreden / Salvatorische Klausel
Mündliche oder schriftliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf die Schriftformerfordernis. Sollten einzelne Klauseln dieser AGB unwirksam oder nichtig sein bzw. werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit der übrigen Vertragsinhalte. Die beiden Vertragsparteien verpflichten sich, die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine Rechtswirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck und dem sinngemäßen Inhalt der ungültigen am nächsten kommt, zu ersetzen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Rostock.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
